Die Mindestbelegung beträgt 5 Nächte
Ab 01. Juli 2017 ist zusätzlich zum Übernachtungsentgelt noch eine "Kulturförderabgabe" von 0,50 € pro Tag und volljährigem Gast für max. 7 Nächte zu zahlen.
Die Unterbringung von Haustieren ist leider nicht möglich.